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4. December 2025Änderungen der Wohnanlage

Bauliche Änderungen in der Wohnanlage: Ihre Rechte als Wohnungseigentümer
Wie kann ich mich gegen (bauliche) Änderungen an meiner Wohnanlage zur Wehr setzen?
Wenn es zu baulichen Maßnahmen in Ihrer Wohnanlage kommt, stellt sich zunächst die zentrale Frage: Wer führt diese Maßnahme durch?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
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Die Eigentümergemeinschaft: Diese ist in der Regel für bauliche Veränderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft zuständig (Was eine Eigentümergemeinschaft ist, erfahren Sie hier).
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Einzelne Wohnungseigentümer: Diese nehmen bauliche Veränderungen an ihren eigenen Wohnungen oder Zubehörflächen vor.
Entscheidungen durch die Eigentümergemeinschaft
Bei Maßnahmen, die die Verwaltung der Liegenschaft durch die Eigentümergemeinschaft betreffen, entscheidet die Mehrheit der Wohnungseigentümer. Geht es um bauliche Veränderungen, die über die bloße Erhaltung hinausgehen (also sogenannte außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen), ist ein Beschluss erforderlich.
Einen solchen Beschluss können Sie unter bestimmten Voraussetzungen anfechten. Dabei ist besondere Eile geboten: Die Anfechtungsfristen sind sehr kurz. Wenn Sie gegen eine geplante Maßnahme vorgehen möchten, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen.
Maßnahmen durch einzelne Eigentümer
Auch einzelne Eigentümer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Änderungen an ihren Wohnungen oder Zubehörflächen (z. B. Kellerabteile, Balkone) vornehmen. Doch auch hier gilt: Ihre schutzwürdigen Interessen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
In vielen Fällen ist für solche baulichen Änderungen die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich. Zu den häufigsten genehmigungspflichtigen Maßnahmen gehören:
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Errichtung einer E-Ladestation
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Montage eines Klimageräts an der Fassade
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Verglasung eines Balkons oder einer Loggia
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Errichtung eines Wintergartens
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Zusammenlegung oder Trennung zweier Wohnungen
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Umwidmung einer Büroeinheit in Wohnraum
Was tun bei Beeinträchtigung?
Wenn Sie durch bauliche Maßnahmen Ihrer Nachbarn gestört oder in Ihren Rechten verletzt werden, können Sie sich unter Umständen erfolgreich dagegen wehren. In vielen Fällen ist eine beseitigende Maßnahme oder Unterlassungsklage möglich.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir prüfen für Sie die Rechtslage und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

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Mag. Stefan Kopf
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