Unsere Leistungen im Überblick
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Rechtliche Vertretung bei Beschlussanfechtung
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Beratung zu baulichen Änderungen und Genehmigungen
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Durchsetzung von Mängelansprüchen (z. B. gegen Bauträger)
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Unterstützung bei Problemen mit der Hausverwaltung
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Klärung von Nutzungsrechten und Nachbarschaftsstreitigkeiten
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Prüfung und Anfechtung von Betriebskostenabrechnungen
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Beratung zu AirBnB/Kurzzeitvermietung
Häufige Streitfragen im Wohnungseigentum:
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Meine Fenster sind defekt – wer zahlt die Reparatur?
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Ein Miteigentümer blockiert den Allgemeinparkplatz – was tun?
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Lärm aus der Nachbarwohnung – kann ich mich wehren?
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Meine Betriebskostenabrechnung erscheint mir fehlerhaft – wie kann ich sie überprüfen?
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Darf ich eine Kamera in der Tiefgarage installieren?
Diese und weitere Themen klären wir für Sie mit rechtlicher Expertise, Verhandlungsgeschick und, wenn nötig, auch mit gerichtlicher Durchsetzung.
Was ist eine Eigentümergemeinschaft?
Beim Wohnungseigentum bilden sämtliche Wohnungseigentümer gemeinsam die sogenannte Eigentümergemeinschaft, die für die Verwaltung der gesamten Liegenschaft verantwortlich ist. Sie kann Rechte erwerben (z. B. Gewährleistungsansprüche geltend machen), Verbindlichkeiten eingehen oder auch klagen bzw. verklagt werden.
Achtung: Rechte stehen nicht automatisch der Eigentümergemeinschaft zu! Bei Mängeln an Neubauwohnungen z. B. stehen Gewährleistungsansprüche meist dem Käufer direkt zu – nicht der Gemeinschaft.
Wir beraten Sie, ob Ansprüche an die Gemeinschaft abgetreten werden können, um gemeinsam etwaige Kostenrisiken zu minimieren.
Bauliche Änderungen im Wohnungseigentum: Was ist erlaubt?
Ob neue Klimaanlage, Verglasung einer Loggia oder die Errichtung eines Wintergartens – viele bauliche Änderungen bedürfen der Zustimmung anderer Miteigentümer.
Besonders zu beachten sind:
- Änderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft (z. B. Fassade, Dachboden, Tiefgarage)
- Eingriffe durch andere Eigentümer ohne Genehmigung
- Genehmigungspflichtige Maßnahmen durch einzelne Eigentümer
Typische genehmigungspflichtige Maßnahmen:
- Montage von Klimageräten
- Installation von E-Ladestationen (siehe unten)
- Photovoltaikanlagen am Dach
- Umwidmung von Büro in Wohnung
Die Eigentümerversammlung entscheidet über viele dieser Punkte. Wurde ein Beschluss gefasst, der Ihre Rechte verletzt, unterstützen wir Sie bei einer gerichtlichen Anfechtung – beachten Sie dabei unbedingt die teils kurzen Fristen!
Photovoltaik-Anlagen & E-Ladestationen: Ihr Recht auf Nachhaltigkeit
Mit der WEG-Novelle wurde die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und E-Ladestationen deutlich erleichtert.
Wichtig zu wissen:
- Diese Maßnahmen gelten rechtlich als „privilegierte Änderungen“.
- Wenn Miteigentümer nicht rechtzeitig widersprechen, gilt dies als Zustimmung.
- Trotzdem müssen bestimmte Formvorgaben eingehalten werden – wir prüfen Ihre Erfolgschancen.
Sie möchten nachhaltige Energie in Ihrer Wohnanlage nutzen? Dann beraten wir Sie zu den konkreten rechtlichen Schritten und vertreten Sie im Konfliktfall gegenüber Miteigentümern oder der Hausverwaltung.
Eigentümerversammlung: Rechte, Pflichten und Anfechtung von Beschlüssen
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Organ der Eigentümergemeinschaft. Hier werden wichtige Verwaltungsentscheidungen getroffen – etwa zu Instandhaltungen, Finanzierungen oder Modernisierungen.
Doch nicht jeder Beschluss ist rechtmäßig. Sie können Beschlüsse anfechten, wenn z. B.
- Formfehler bei der Einladung oder Abstimmung vorliegen
- Ihre schutzwürdigen Interessen verletzt wurden
- Beschlüsse ohne ausreichende Mehrheit gefasst wurden
Wir vertreten Sie bei der Anfechtungsklage gegen Eigentümerbeschlüsse und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – auch wenn Sie in der Minderheit sind.
Hausverwaltung untätig – was tun?
Ihre Hausverwaltung reagiert nicht auf Ihre Schadensmeldung? Sie erhalten keine Einsicht in die Betriebskostenabrechnung? Oder sie vergibt Aufträge an befreundete Unternehmen?
Die Aufgaben der Hausverwaltung umfassen u. a.:
- Verwaltung der Rücklagen
- Durchführung von Erhaltungsarbeiten
- Beauftragung externer Dienstleister
- Information der Eigentümergemeinschaft
Wenn die Hausverwaltung ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, haben Sie rechtliche Handhabe:
- Fristsetzung zur Mängelbehebung
- Abberufung der Hausverwaltung
- Klage auf Durchführung notwendiger Maßnahmen
Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kurzzeitvermietung (AirBnB) in Eigentumswohnungen
Sie möchten Ihre Wohnung über AirBnB vermieten oder befürchten eine störende Kurzzeitvermietung durch Nachbarn?
In vielen Eigentumsanlagen ist die Nutzung auf Wohnzwecke beschränkt – das bedeutet: Eine touristische Vermietung ist ohne Zustimmung aller Miteigentümer unzulässig. Bei Verstößen drohen Unterlassungsklagen und Verwaltungsstrafen.
Wir beraten Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kurzzeitvermietung zulässig ist – oder wie Sie sich gegen unrechtmäßige Vermietungen zur Wehr setzen können.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch!
Jede Situation ist individuell. Am besten verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihr Anliegen. Wir beraten Sie gerne bei uns in der Kanzlei, per Telefon oder online per Videkonferenz.
Rufen Sie dazu einfach unter +43 (0) 5552 62091 an, schreiben ein E-Mail oder buchen Sie einen Termin online.









