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Bälle im Nachbarsgarten: Recht rund?

Fußball
Wie wärmer die Tage werden, umso mehr wird Ball gespielt. Was gilt, wenn dabei Bälle auf den Nachbargrund gelangen?

  Grundsätzslich muss ein Nachbar ortsübliche Auswirkungen, wie beispielsweise Erschütterungen, Staub oder Lärm nur dann dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Grundes nicht wesentlich beeinträchtigen. Die unmittelbare bzw. direkte Zuleitung von Wasser oder anderen Einwirkungen auf den Nachbarsgrund muss niemand dulden. Bälle zählen dabei rechtlich als solche Auswirkungen wenn sie von einem Grundstück auf das Andere gelangen. Der Oberste Gerichtshof hat beispielsweise bei einem Fußballplatz entschieden, es sei unzulässig, dass ständig Bälle auf den Nachbargrund gelangen. In diesem Fall waren mehrere Bälle pro Woche, oft aber auch am Tag, über die Grenze gelangt! Laut OGH ist dies ortsunüblich und führt zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzung des Grundstückes.

  In einem anderen Fall fühlte sich ein Nachbar durch einen Beachvolleyballplatz beeinträchtigt. Er beklagte sich über Lärm und auf seinen Grund gelangende Bälle. Das Gericht befasste sich sehr eingehend mit dem Fall. Es stellte fest, wann, wie lange genau und wie der Platz genutzt wird uns insbesondere, welche Lärmbeeinträchtigungen im Vergleich zum sonst gegebenen Lärm damit verbunden sind. Der Lärm war nicht viel größer, als sonst. Weiters konnte festgestellt werden, dass in den letzten drei Jahren höchstens vier Bälle auf den Nachbargrund gelangt waren.

Die Klage wurde von allen drei Instanzen abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof meinte, dass es nur um sehr wenige Bälle gehe, die aus „unüblichen Fehlschlägen“ resultieren. Auch wenn dies nicht ortsüblich ist, ist die Beeinträchtigung noch nicht groß genug.

  Ein Verein oder der Eigentümer eines Sportplatzes sollte daher dafür sorgen, dass Bälle in gewöhnlichen Fällen nicht auf den Nachbargrund gelangen können. Ein Nachbar wird in gewissem Ausmaß Beeinträchtigungen durch über die Grenze gelangende Bälle akzeptieren müssen. Nur durch genaue Prüfung kann im Einzelfall festgestellt werden, ob das zu tolerierende Ausmaß überschritten worden ist oder nicht.



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