12. November 2020
Eine Dienstbarkeit entsteht entweder durch Vertrag, durch Ersitzung, behördliche Entscheidung oder durch Offensichtlichkeit. Dienstbarkeiten müssen in der Regel im Grundbuch eingetragen sein. Dadurch erfahren Dritte durch Nachschau im Grundbuch in Kenntnis davon sind, ob eine Dienstbarkeit besteht oder nicht.