Lange vor der Erbrechtsreform hat ein Mann ein Testament gemacht und ausdrücklich seine damalige Lebensgefährtin als Erbin eingesetzt. Später trennte sich das Paar. Der Mann verstarb im Jahre 2017, also nach der Erbrechtsreform.
Eine Frau schloss mit ihren Schwiegereltern vor einem Notar einen Vertrag, nach dem sie eine Landwirtschaft gegen Pflege der Schwiegereltern und Haushaltsführung ins Eigentum übertragen erhielt. Es wurde vereinbart, dass sie im Falle der Scheidung die Liegenschaft an ihre Kinder übertragen müsse.