25. Oktober 2017
Ein Hotelgast verbrannte sich an der Düse einer Dampfsauna. Der Hotelier verweigerte jeglichen Schadenersatz mit den Argumenten, die Sauna sei behördlich genehmigt, sie werde jährlich kontrolliert und habe es noch nie einen solchen Vorfall gegeben. Der Gast war damit nicht zufrieden, verlangte Schmerzengeld und ging vor Gericht. Im Verfahren wendete der Hotelier noch Mitverschulden ein, weil der Gast die Düse hätte sehen können.