11. Mai 2015
In einer Zeitung wurde ein Interview eines Politikers veröffentlicht. Ein Leser beteiligte sich unter einem Nicknamen an der Diskussion und bezeichnete den Politiker als „einer der größten Verbrechers der Zweiten Republik“. Der Leserbrief wurde in der Internetausgabe der Tageszeitung veröffentlicht. Der Politiker fühlte sich in seiner Ehre beleidigt und verlangte die Löschung des Beitrages und die Bekanntgabe der Nutzerdaten des Leserbriefschreibers.