Polizist bei Drogenkontrolle
Drogenkontrolle im Straßenverkehr
3. Juli 2023
Skigebiet
Skiunfall und Haftung: Wann das Skigebiet in der Verantwortung steht
5. Februar 2024
Polizist bei Drogenkontrolle
Drogenkontrolle im Straßenverkehr
3. Juli 2023
Skigebiet
Skiunfall und Haftung: Wann das Skigebiet in der Verantwortung steht
5. Februar 2024

Skiunfall und Schadenersatz

ÖAMTC Hubschrauber

 

Skiurlaube sind für viele Menschen ein Highlight des Winters. Doch was passiert, wenn der Spaß auf der Piste unerwartet in einem Unfall endet? Die Frage nach Schadenersatz ist in solchen Fällen nicht unüblich. In diesem Blogartikel erfährst du, welche Rechte und Ansprüche du nach einem Skiunfall geltend machen kannst.

 

Bekomme ich Schadenersatz nach einem Skiunfall?

Ja, es ist durchaus möglich dass dir ein Schadenersatz zusteht. Grundsätzlich muss jeder seinen Schaden selber tragen. Wenn jedoch Dritte diesen Schaden verursacht haben haftet diese, wenn sie oder er einen Fehler gemacht haben, und anders handeln hätten können und müssen. 

Nach einem Skiunfall können verschiedene Schadenersatzansprüche in Betracht kommen. Dazu gehören:

Haftung des Skifahrers

Wenn der Unfall auf das Fehlverhalten eines anderen Skifahrers zurückzuführen ist, kann dieser für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Pistenregeln verletzt worden sind und dadurch eine Unfall verursacht worden ist. Dann können Schadenersatzansprüche entstehen. Welche Regeln und Normen von Skifahren zu beachten sind, erfährst du in diesem Beitrag.

Haftung des Skigebiets

Oftmals stellt sich die Frage, ob das Skigebiet selbst für einen Unfall haftbar gemacht werden kann. In vielen Fällen gilt die Regel, dass die Skifahrer ihr eigenes Risiko tragen. Dennoch gibt es Situationen, in denen das Skigebiet eine Haftung treffen kann, etwa bei unzureichender Präparierung der Pisten, mangelnder Absicherung der Piste oder etwa bei Lawinenabgängen auf die Piste. Mehr zur rechtlichen Folgen von Lawinenabgängen erfährst du in diesem Beitrag.

Zudem kann das Skigebiet haften, wenn ein Unfall bei der Liftfahrt geschieht, beispielsweise wegen einer schlecht präparierten Liftspur. Mehr zur Haftung von Skigebieten erfährst du in diesem Beitrag.

Haftung wegen fehlerhafter Ausrüstung

Wenn der Unfall auf einen Materialfehler oder falsch eingestellte Ausrüstung zurückzuführen ist, kann unter Umständen der Hersteller, der Verkäufer oder Skiverleih haftbar gemacht werden. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn sich die Skibindung ohne Grund geöffnet hat weil die Bindung falsch eingestellt war.

 

Welche Schäden werden ersetzt?

Wenn ein Schadenersatzanspruch besteht, bekommst du alle finanziellen Nachteile ersetzt, die dir aufgrund diesem Skiunfall entstanden sind. Dies sind im einzelnen vor allem:

Schmerzensgeld

Wenn du bei einem Skiunfall verletzt worden bist und ein Schadenersatzanspruch besteht bekommst du Schmerzensgeld. Die Höhe ist abhängig von der schwere der Verletzung und den damit verbundenen Schmerzen. Es werden zwischen ca. EUR 2.500,00 für Prellungen, ca. EUR 5.000,00 für normale Knochenbrüche und Schleudertraumata und EUR 15.000,00 - EUR 25.000,00 für schwerere Bänderverletzungen gefordert. Bei Mehrfachverletzungen und in schweren Fällen kann das Schmerzensgeld auch EUR 50.000,00 übersteigen.

Medizinische Kosten

Nach einem Skiunfall können erhebliche medizinische Kosten entstehen, sei es für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Operationen. In vielen Fällen greift hier zwar die Versicherung, die oft bestehenden Selbstbehalte können sich jedoch rasch auf mehrere hundert bis tausend Euro belaufen. Auch dies bekommst du ersetzt.

Bergungskosten

Die Bergung aus einem verschneiten Gebiet kann kostspielig sein, insbesondere wenn ein Hubschrauberflug erforderlich ist. Hier liegen die Kosten oft im vierstelligen Bereich.

Reha-Maßnahmen

Nach einem Skiunfall sind Rehabilitation und physiotherapeutische Maßnahmen oft notwendig, für die oft ein Selbstbehalt zu bezahlen ist.

Verdienstentgang

Der Unfall kann zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Verdienstausfall führen, wenn du etwa keine Überstunden mehr leisten kannst oder gar selbständig bist. Der Verdienstentgang ist im Rahmen einer Einmalzahlung, oder bei dauerhafter Beeinträchtigung, über eine lebenslange Rente zu entschädigen. 

Ausrüstungsschäden

Beschädigte Ski, Ausrüstung oder persönliche Gegenstände sind ebenso ersatzpflichtig. Dies schließt auch eventuelle Reparatur- oder Ersatzkosten mit ein, ebenso die bereits bezahlte und nun nutzlose Liftkarte.

Haushalts- & Pflegehilfe

Wenn du aufgrund deiner Verletzung Pflege oder Hilfe im Haushalt benötigst, bekommst du pro Stunde an geleisteter Pflege oder Haushaltshilfe EUR 20,00. Dies ist dann denkbar, wenn du z.B. wegen einer schweren Verletzung dich nicht mehr alleine ankleiden kannst, jemand für dich kochen und den Haushalt führen muss, du zur Arbeit oder zum Arzt gefahren werden musst etc.

Die oben angeführten Punkte belaufen sich in Summe regelmäßig auf mehrere zehntausend Euro

Da es natürlich auch sein könnte dass du einmal einen Unfall verursachst, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sehr ratsam. Diese übernimmt dann den Ersatz des Schadens.

 

Wie bekomme ich meinen Schaden ersetzt?

Wenn es um Schadenersatz nach einem Skiunfall geht, ist es ratsam, professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt, der sich auf Sportunfälle spezialisiert hat, kann dir helfen, deine Ansprüche geltend zu machen und dich über mögliche rechtliche Schritte informieren. 

Bei einem Skiunfall kommt meist das Recht jenes Landes zur Anwendung, in dem der Unfall passiert ist. Ebenso sind meistens die Gerichte dieses Landes dafür zuständig. Wenn also ein Skiunfall in Österreich passiert ist, ist meistens ein österreichisches Gericht zuständig, das österreichisches Recht anwendet. In diesem Falle kann dir auch nur ein österreichischer Anwalt weiterhelfen.

Bei Skiunfällen ist es oft schwierig zu Beweisen, wie sich der Unfall tatsächlich abgespielt hat. Es besteht daher ein hohes Kostenrisiko, weswegen es sehr vorteilhaft ist, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht die den Fall deckt.

Grundsätzlich ist es wichtig, alle Beweise zu sammeln, die es gibt. Fotos oder Videos vom Unfallort sind ebenso wichtig wie Zeugen. Von diesen sollte man sich natürlich den Namen und die Kontaktdaten besorgen. Am wichtigsten ist natürlich dass man den Namen des oder der Unfallverursacher:in kennt. 

 

Gerne beraten wir dich ausführlich und maßgeschneidert auf deinen Fall.




Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Kontaktieren Sie mich!

Mag. Pius Schneider
+43 (0) 5552 62091

Termin online buchen
Call Now Button