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Drogenkontrolle im Straßenverkehr

Polizist bei Drogenkontrolle

A police officer from behind stops cars for exit controls from the drug check

Seit einigen Jahren werden immer mehr Führerscheine wegen Drogenkonsum entzogen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Polizei seit dem Jahr 2017 mit Speichelvortests arbeitet und damit Autofahrer:innen rasch und einfach auf Drogenkonsum überprüfen kann. Hier erfährst du, was die Polizei darf, ob du einen Drogentest machen oder dich vom Amtsarzt untersuchen lassen musst.

Muss ich einen Urintest machen?

Nein. Eine Untersuchung des Urins auf Drogenspuren ist in Österreich gesetzlich nicht vorgesehen. Die Polizei ist nicht berechtigt, einen Urintest zu machen und du bist nicht verpflichtet, deinen Urin auf Drogen testen zu lassen.

Eine Verweigerung des Urintests bleibt folgenlos.

Muss ich einen Speicheltest machen?

Nein. Die Polizei ist zwar berechtigt, den Speichel auf Suchtgiftspuren zu überprüfen, darf dies aber nur wenn du dem zustimmst. Gegen deinen Willen darf eine Überprüfung des Speichels auf Drogen nicht durchgeführt werden.

Die Überprüfung des Speichels ist mit Speichelvortestgeräten oder- streifen, die das Vorliegen von Suchtgiftspuren im Speichel anzeigen, vorzunehmen.

Was passiert wenn ich den Speicheltest verweigere?

Wenn der Speicheltest verweigert wird, wird allerdings automatisch vermutet, dass eine Beeinträchtigung durch Drogen vorliegt. Eine Verweigerung des Tests wird gleich gewertet wie ein positiver Test.

Muss ich zum Amtsarzt?

Ja! Wenn die Polizei vermutet, dass du unter Drogeneinfluss ein Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug gefahren bist oder du den Speicheltest verweigerst, kann sie dich auffordern, dich vom Amtsarzt untersuchen zu lassen. Der Amtsarzt überprüft dann, ob du fahrtauglich oder ob du beeinträchtigt bist. Eine Beeinträchtigung kann wegen Drogen, Suchtmittel, Alkohol, Medikamenten oder auch Müdigkeit vorliegen.

Wenn der Amtsarzt nicht vor Ort ist, kann die Polizei dich auch auffordern mit zum Amtsarzt zu kommen.

Wenn du die amtsärztliche Untersuchung verweigerst, wird dir der Führerschein automatisch für mindestens 6 Monate entzogen sowie eine Geldstrafe von EUR 1.600,00 bis EUR 5.900,00 verhängt. Dies unabhängig davon, ob tatsächlich eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel vorgelegen hat. Eine Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung ist also keine gute Idee!

Muss ich mir Blut abnehmen lassen?

Ja! Wenn der Amtsarzt befindet, dass du beeinträchtigt bist und vermutet, dass du Drogen konsumiert hast, kann und wird er dir Blut abnehmen.

Wenn du die Blutabnahme verweigerst, wird automatisch dieselbe Strafe verhängt wie wenn die amtsärztliche Untersuchung verweigert wird. Also Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten sowie eine Geldstrafe von mindestens EUR 1600,00.

Der Arzt hat eine Beeinträchtiung festgestellt - wie geht es weiter

Dir wird der Führerschein jedenfalls vorläufig abgenommen und du musst das Auto oder Motorrad stehen lassen.

Die Behörde schickt dann das abgenommene Blut zum Sachverständigen, meistens zur Gerichtsmedizin. Dort wird das Blut untersucht, was ca. 2 - 4 Wochen dauert. Wie es weitergeht hängt maßgeblich vom Gutachten ab.

Werden aktive Drogenbestandteile im Blut gefunden, wird dir der Führerschein für mindestens 1 Monat unter Auflagen entzogen. Welche Möglichkeiten du hast und welche Fehler die Behörden regelmäßig machen, erfährst du in diesem Beitrag.  

Zusätzlich zum Führerscheinentzug wird die Gesundheitsbehörde informiert, was ein Strafverfahren nach dem Suchtmittelgesetz zur Folge haben kann.

Was du nach einer Führerscheinabnahme tun kannst erfährst du in diesem Artikel


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Mag. Pius Schneider
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