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Führerscheinentzug wegen Drogen

Führerscheinkontrolle

A policeman from behind while controls

Dir wurde der Führerschein wegen Drogen am Steuer abgenommen? Wir erklären dir die Rechtslage und du erfährst, wie es nun weitergeht und was du tun kannst, um du deinen Führerschein zurückzubekommen. Do´s and dont´s bei einer Drogenkontrolle hat erklären wir dir in diesem Beitrag.

Voraussetzungen für die Führerscheinabnahme

Damit die Behörde den Führerschein wegen Fahren unter Suchtmitteleinfluss abnehmen darf, müssen 2 Voraussetzungen vorliegen:

1. Du musst zum Lenkzeitpunkt beeinträchtigt gewesen sein

Beeinträchtigt heißt, dass man nicht fahrtüchtigt ist. Ob eine Beeinträchtigung vorliegt, entscheidet der Amtsarzt aufgrund mehrerer Tests und eines Fragebogens.

Dies ist leider sehr subjektiv, oft haben Personen das Gefühl, dass sie sehr gut abgschnitten haben, und werden dann doch vom Arzt als fahruntüchtig eingestuft. Die Beurteilung des Amtsarztes kann leider praktisch nicht bekämpft werden.

Wenn der Amtsarzt festgestellt hat, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, wird Blut abgenommen. Das Blut wird zu einem Sachverständigen geschickt, der es auf alle möglichen Bestandteile untersucht, da sich eine Fahruntüchtigkeit auch auch wegen Müdigkeit oder wegen Medikamenten ergeben kann.

2. In deinem Blut müssen sich zum Lenkzeitpunkt psychoaktive Drogenbestandteile befunden haben

Aktive Drogenbestandteile im Blut
Werden in deinem Blut psychoaktive Drogenbestandteile gefunden, bestätigt dies die Beeinträchtigung aufgrund von Suchtmittel.

Der Führerschein wird für mindestens 1 Monat entzogen. Du bekommst ihn nur unter Auflagen (Verkehrscoaching, amtsärztliches Gutachten, verkehrspsychologische Stellungnahme, Stellungnahme eines Psychiaters) wieder zurück. Dies ist mit Kosten von zumindest EUR 1.000,00 verbunden, bei Probeführerscheinbesitzern kommt eine Nachschulung hinzu.

Zusätzlich wird eine Geldstrafe zwischen EUR 800,00 und EUR 3.600,00 verhängt und du musst die Kosten des Verahrens (Blutabnahme und Sachverständigengebühren, zwischen EUR 500,00 und EUR 1.500,00) bezahlen.

Keine psychoaktive Drogenbestandteile im Blut
Werden in deinem Blut keine aktiven Drogenbestandteile gefunden, heißt das, dasss du nicht wegen Suchtmittel beeinträchtigt warst.

Die Behörde hat dir in diesem Fall den Führerschein zurückzugeben. Sie kann allerdings eine Geldstrafe von bis zu EUR 726 verhängen, weil du beeinträchtigt ein Fahrzueg gelenkt hast.

Was sind psychoaktive Suchtittelbestandteile?

Das sind solche Substanzen, die eine Veränderung der Psyche und des Bewusstseins bewirken. Davon sind insbesondere Abbauprodukte zu unterscheiden.

Beispielsweise wird das psychoaktive THC im menschlichen Körper zunächst zum ebenso psychoaktiven 11-Hydroxy-THC verstoffwechselt. In einem weiteren Schritt wird 11-Hydroxy-THC vom Körper zur nicht psychoaktiven THC-Carbonsäure umgewandelt. Das psychoaktive Kokain wird zum Beispiel den nicht psychoaktiven Stoffen Benzoylecgonin und Methylecgonin verstoffwechselt.

Wird nur THC-Carbonsäure oder nur Benzoylecgonin im Blut gefunden belegt dies zwar den Suchtmittelkonsum. Es belegt jedoch nicht, dass eine Beeinträchtigung wegen Suchtmittel vorgelegen hat.

Es ist also genau zwischen psychoaktiven Substanzen und deren nicht psychoaktiven Abbauprodukten zu unterscheiden. Der Führerschein darf nur dann entzogen werden, wenn psychoaktive Drogenbestandteile im Blut nachgewiesen werden. Werden nur inaktive Abbauprodukte, wie THC Carbonsäure gefunden, darf der Führerschein nicht abgenommen werden.


Gibt es einen Grenzwert?

Nein! Auch kleinste Mengen psychoaktiver Substanzen wie THC, Kokain oder anderer Drogen führen dazu, dass der Führerschein entzogen werden kann. Der VwGH hat entschieden, dass sogar 0,5 ng/l THC der Führerschein weg ist, wenn gleichzeitig Müdigkeit vorhanden ist. Werte unterhalb von 3 ng/l THC sind nach Ansicht mancher vergleichbar mit einer Alkoholisierung von 0,1 Promille.

Dies ist problematisch, da auch Tage nach dem Konsum noch geringste Mengen von psychoaktiven Substanzen im Blut nachweisbar sind, die zu einem Führerscheinentzug führen kann, da der Abbau im Körper nicht linear erfolgt.

Doch auch bei Alkohol gilt ähnliches: Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut gilt man jedenfalls als beeinträchtigt, doch auch darunter kann eine Fahruntüchtigkeit vorliegen. Diese muss allerdings - wie bei Suchtmitteln - der Amtsarzt feststellen. Hat man beispielsweise 0,1 Promille und stellt der Amtsarzt eine Beeinträchtigung fest, hat auch das den Führerscheinentzug zur Folge.



Das kannst du tun:

Die Behörden verwechseln häufig die psychoinaktiven Abbaustoffe mit den psychoaktiven Suchtmittelbestandteile und entziehen den Führerschein, obwohl keine Beeinträchtigung aufgrund von Drogen vorgelegen hat.

Ob ein solcher Fehler vorliegt, kannst du recht einfach selbst überprüfen, indem du das Gutachten deines Blutes überprüfst. Dazu nimmst du bei der Behörde Akteneinsicht und schaust das Gutachten genau durch. Sind im Gutachten keine psychoaktiven Substanzen angeführt, erfolgte der Führerscheinentzug rechtswidrig. Dann sollten unbedingt rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Achtung Fristen!

Gegen Entscheidungen der Behörde muss nach Zustellung innerhalb von 2 Wochen im Führerscheinentzugverfahren und innerhalb von 4 Wochen im Verwaltungsstrafverfahren Beschwere bzw. Vorstellung erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, wird die Entscheidung rechtskräftig!

Es gilt also möglichst schnell zu handeln! Wir Unterstützen Sie in solchen Verfahren gerne österreichweit.


Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
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Mag. Pius Schneider
+43 (0) 5552 62091

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