
Schadenersatz für Silvesterraketen: Recht explosiv!
14. Jänner 2019
Schneeräumung auf den Nachbargrund: Recht verschneit!
9. Dezember 2019Trennung und Testament: Recht vererblich!

Die Ex Lebensgefährtin beanspruchte das Erbrecht für sich und argumentierte, sie habe nach der Trennung Kontakt mit dem Verstorbene gehabt und habe er mehrfach ausdrücklich mündlich erklärt, das Testament aufrechterhalten zu wollen. Der Oberste Gerichtshof teilte diese Meinung jedoch nicht. Er meinte, die mündliche Erklärung reiche nicht, vielmehr müsse das Testament ausgelegt werden und führte aus, der Wille des Erblassers, dass der Ex-Partner auch nach der Trennung erben solle, müsse in der letztwilligen Verfügung zumindest angedeutet sein. Die Erbin sei ausdrücklich als „Lebensgefährtin“ bezeichnet worden, das spreche dagegen dass der Erblasser gewollt habe, dass sie nach der Trennung erben solle. Sie ging daher leer aus.
Inhalt des Testaments entscheidend
Es kommt daher maßgeblich auf die Formulierung des Testamentes an. Wenn sich nach Errichtung eines Testaments die Lebenssituation durch eine Trennung maßgeblich ändert, sollte vorsichtshalber des das Testament angepasst werden. Es sollte klargestellt werden, ob ein Ex Partner oder Ex Gatte trotz der Trennung erben solle. Wer möchte, dass der frühere Partner erbt, muss das klar und eben in Testamentsform verfügen.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Kontaktieren Sie mich!
Dr. Christoph Schneider+43 (0) 5552 62091
Termin online buchen



