22. Juni 2020

Solaranlage als Besitzstörung: Recht hell!

Dass gegen lärmende Nachbarn erfolgreich gerichtlich vorgegangen werden kann, ist mittlerweile allgemein bekannt. Doch was, wenn Sie von der Beleuchtung des Nachbarn geblendet werden? Nach § 364 Abs 2 ABGB können Sie Einwirkungen vom Nachbargrundstück auf Ihr Grundstück untersagen. Der Nachbar muss die Einwirkung unterlassen, wenn diese örtlich unüblich ist, das gewöhnliche Maß überschreitet und durch die Einwirkung die Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt wird.
9. Jänner 2018

Verlust eines Grundstückes durch Scheidung?

Eine Frau schloss mit ihren Schwiegereltern vor einem Notar einen Vertrag, nach dem sie eine Landwirtschaft gegen Pflege der Schwiegereltern und Haushaltsführung ins Eigentum übertragen erhielt. Es wurde vereinbart, dass sie im Falle der Scheidung die Liegenschaft an ihre Kinder übertragen müsse.
8. April 2014

Bälle im Nachbarsgarten: Recht rund?

Wie wärmer die Tage werden, umso mehr wird Ball gespielt. Was gilt, wenn dabei Bälle auf den Nachbargrund gelangen? Ein Nachbar muss ortsübliche Auswirkungen, wie beispielsweise Erschütterungen, Staub oder Lärm nur dann dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Grundes nicht wesentlich beeinträchtigen. Die unmittelbare bzw. direkte Zuleitung von Wasser oder anderen Einwirkungen auf den Nachbarsgrund muss niemand dulden.
9. August 2013

Verjährung eines Weiderechtes

Ein Landwirt veräußerte in den 1930er Jahren eine Liegenschaft an einen Käufer. Dieser zahlte nur einen Teil des Wertes des Grundes und überließ dem Landwirt das Recht, die Liegenschaft weiterhin zur Weide zu benützen. Allerdings wurde vereinbart, dass der Käufer gegen Zahlung des Restkaufpreises jederzeit die Ablöse des Weiderechtes verlangen könne.
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