8. April 2014

Bälle im Nachbarsgarten: Recht rund?

Wie wärmer die Tage werden, umso mehr wird Ball gespielt. Was gilt, wenn dabei Bälle auf den Nachbargrund gelangen? Ein Nachbar muss ortsübliche Auswirkungen, wie beispielsweise Erschütterungen, Staub oder Lärm nur dann dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Grundes nicht wesentlich beeinträchtigen. Die unmittelbare bzw. direkte Zuleitung von Wasser oder anderen Einwirkungen auf den Nachbarsgrund muss niemand dulden.
9. August 2013

Verjährung eines Weiderechtes

Ein Landwirt veräußerte in den 1930er Jahren eine Liegenschaft an einen Käufer. Dieser zahlte nur einen Teil des Wertes des Grundes und überließ dem Landwirt das Recht, die Liegenschaft weiterhin zur Weide zu benützen. Allerdings wurde vereinbart, dass der Käufer gegen Zahlung des Restkaufpreises jederzeit die Ablöse des Weiderechtes verlangen könne.
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