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27. November 2025
Erste Schritte nach einem Skiunfall
4. Dezember 2025Schadenersatz nach Skiunfall

Schadenersatz nach einem Skiunfall in Österreich
- Welche Schäden werden ersetzt?
Ein Skiunfall kann schwerwiegende Folgen haben – medizinisch, finanziell und rechtlich. Viele Betroffene wissen nicht, welche Kosten ersetzt werden können und wie die Durchsetzung von Ansprüchen in Österreich funktioniert.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – egal ob Sie in Österreich wohnen oder als Urlauber oder Tourist betroffen sind.
Schmerzensgeld
Wenn Sie bei einem Skiunfall verletzt worden sind und ein Schadenersatzanspruch besteht bekommen Sie Schmerzensgeld. Die Höhe ist abhängig von der schwere der Verletzung und den damit verbundenen Schmerzen.
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Entschädigung für erlittene Schmerzen und Einschränkungen
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Höhe abhängig von Dauer und Intensität der Verletzungen
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Wird von einem Sachverständigen festgesetzt
Wie viel Schmerzensgeld bekommen Sie?
- ca. EUR 2.500,00 für Prellungen,
- ca. EUR 5.000,00 für normale Knochenbrüche und Schleudertraumata
- ca. EUR 15.000,00 - EUR 25.000,00 für schwerere Bänderverletzungen .
- ca. EUR 50.000,00 und mehr bei schweren Mehrfachverletzungen .
Medizinische Kosten - Heilungskosten
Nach einem Skiunfall können erhebliche medizinische Kosten entstehen, beispielsweise für
- Arztbesuche,
- Medikamente,
- Krankenhausaufenthalte und Operationen.
- Reha Maßnahmen
- Heilbehelfe
In vielen Fällen greift hier zwar die Versicherung, die oft bestehenden Selbstbehalte können sich jedoch rasch auf mehrere hundert bis tausend Euro belaufen. Auch dies bekommst du ersetzt.
Bergungskosten
Die Bergung aus einem verschneiten Gebiet kann kostspielig sein, insbesondere wenn ein Hubschrauberflug erforderlich ist. Hier liegen die Kosten oft im vierstelligen Bereich. Auch diese Kosten sind ersatzfähig.
Verdienstentgang
Der Unfall kann zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Verdienstausfall führen, wenn Sie etwa keine Überstunden mehr leisten können oder gar selbständig sind. Der Verdienstentgang wird im Rahmen einer Einmalzahlung, oder bei dauerhafter Beeinträchtigung, über eine lebenslange Rente entschädigt.
Sachschäden - Ausrüstungsschäden
Beschädigte Ski, Ausrüstung oder persönliche Gegenstände sind ebenso ersatzpflichtig. Dies schließt auch eventuelle Reparatur- oder Ersatzkosten mit ein, ebenso die bereits bezahlte und nun nutzlose Liftkarte.
Haushalts- & Pflegehilfe
Wenn Sie aufgrund der Verletzung Pflege oder Hilfe im Haushalt benötigen ist dies ersatzfähig. Ersetzt werden pro Stunde an geleisteter Pflege oder Haushaltshilfe bis zu EUR 20,00. Dies ist dann denkbar, wenn Sie sich z.B. wegen einer schweren Verletzung nicht mehr alleine ankleiden können, jemand für sie kochen und den Haushalt führen muss, und Sie zur Arbeit oder zum Arzt gefahren werden müssen etc.
Die oben angeführten Punkte belaufen sich in Summe regelmäßig auf mehrere zehntausend Euro.
Wer zahlt? – Versicherungen im Überblick
Primär muss der Unfallverursacher den Schaden ersetzen, also der Skifahrer oder das Skigebiet. Skigebiete sind jedoch praktisch immer versichert, und auch die allermeisten Skifahrer verfügen über eine der nachfolgenden Versicherungen, die den Schaden dann ersetzt.
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Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
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Unfallversicherung (eigene)
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Krankenversicherung / Auslandskrankenversicherung
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Pistenbetreiber-Versicherung bei mangelhafter Sicherung der Anlage
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie uns den Unfall online – wir melden uns innerhalb von 24h.
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Beratung auf Deutsch & Englisch.
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Per Videokonferenz, Telefon, E-Mail oder vor Ort.
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Auch Vertretung von Touristen aus dem Ausland.
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