25. Oktober 2017

Schadenersatz nach Saunabesuch: Recht heiß!

Ein Hotelgast verbrannte sich an der Düse einer Dampfsauna. Der Hotelier verweigerte jeglichen Schadenersatz mit den Argumenten, die Sauna sei behördlich genehmigt, sie werde jährlich kontrolliert und habe es noch nie einen solchen Vorfall gegeben. Der Gast war damit nicht zufrieden, verlangte Schmerzengeld und ging vor Gericht. Im Verfahren wendete der Hotelier noch Mitverschulden ein, weil der Gast die Düse hätte sehen können.
16. Oktober 2017

Sturz im Schlepplift: Recht neblig!

Zwei Snowboarder benutzten einen Schlepplift, der trotz starken Nebels und einer Sicht von nur 20-30 m in Betrieb war. Einer der beiden stürzte. Der andere war ungünstig am Bügel gestanden, hat sich nicht gehalten, kam ebenfalls zu Sturz, wurde 175 m weit mitgeschleppt und stranguliert. Vor Gericht verlangte er Schadenersatz und Schmerzensgeld mit dem Argument, der Lift sei nicht ordnungsgemäß betrieben worden und hätte abgestellt werden müssen.
10. Oktober 2017

Aufklärungspflicht bei Bananenbootfahrt: Recht krumm!

Ein Urlauber wollte an einer „Bananenfahrt“ an einem See teilnehmen. Dabei wird von einem Boot eine Banane, auf der Leute sitzen, über das Wasser gezogen.  Das Bananenboot kippte um . Der Kunde verletzte sich im Bereich des Gesichts und des Schädels schwer.
23. Juni 2017

Ärztliche Aufklärungspflicht: Recht informativ!

Eine werdende Mutter ließ sich von einem Frauenarzt begleiten. Es wurden alle für den Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen und noch zusätzliche nicht vorgesehene Kontrollen vorgenommen. Bei der Geburt verstarb das Kind, weil zwischen dem Blasensprung und dem Notfallkaiserschnitt eine Ader geplatzt ist. Die Frau klagte ihren Frauenart auf Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern und Verletzung der Aufklärungspflicht.
17. Mai 2017

Haftung für (Vorsorge)Untersuchungen

Eine Patientin absolvierte jährlich Vorsorgeuntersuchungen bei ihrer Gynäkologin. Dabei wurden Krebsabstriche gemacht. 2008 und 2009 klagte die Frau über Kontaktblutungen. Die Ärztin übermittelte die von ihr gemachten Abstriche an einen Pathologen, wies aber nie auf die erwähnten Blutungen hin. Die Befunde des Pathologen enthielten den Vermerk „unauffällig“, weshalb die Patientin sich in Sicherheit wiegte.
28. Januar 2016

Schweigen als Zustimmung? Recht schweigsam!

Oft stellt sich die Frage, ob Schweigen im geschäftlichen Verkehr als Zustimmung gewertet werden kann oder nicht. Die Rechtsprechung meint, dass grundsätzlich Schweigen keine Zustimmung ist. Kürzlich hat der OGH (8 Ob 95/15a) jedoch ausgeführt, dass Schweigen im dortigen Fall als Zustimmung gewertet werden könne. Warum?
4. Juni 2015

Haften Eltern für die Kinder?

Oft ist zu lesen „Eltern haften für ihre Kinder“. Grundsätzlich ist dieser Satz so jedoch falsch. Jede Person haftet für ihr Verhalten selbst. Nur dann, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen, müssen sie für Handlungen der Kinder haften. Erst mit 14 wird eine Person deliktsfähig und muss für die von ihr verursachten Schäden selbst haften.
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