4. Juni 2015

Haften Eltern für die Kinder?

Oft ist zu lesen „Eltern haften für ihre Kinder“. Grundsätzlich ist dieser Satz so jedoch falsch. Jede Person haftet für ihr Verhalten selbst. Nur dann, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen, müssen sie für Handlungen der Kinder haften. Erst mit 14 wird eine Person deliktsfähig und muss für die von ihr verursachten Schäden selbst haften.
22. April 2015

Schadenersatz nach Kuhangriff?

Ein Landwirt hatte Warnschilder mit dem Text „Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“ angebracht. Trotzdem gingen ein Mann und eine Frau mit je einem Jagdhund an der kurzen Leine durch die Weide. Sie wurden von Kühen angegriffen. Die Frau wurde verletzt und ging zu Gericht. Beide Unterinstanzen wiesen die Klage jedoch ab.
7. November 2013

Kein Schadenersatz für Steinschlag

Der OGH hatte sich letzthin mit der Frage zu befassen, ob Steinschlag auf dem Nachbargrund zu einer Haftung des Grundeigentümers führt. Der Kläger hatte sein Haus unterhalb einer Felswand errichtet. Diese gehörte zum Waldgrundstück des Beklagten. Sie war zum Teil mit Buschwerk bewachsen und durch Verwitterung stellenweise aufgelockert. Es fielen Steinbrocken auf den Grund des klagenden Nachbarn.
15. Oktober 2013

Die Pflicht zur Schneeräumung: Recht kalt!

Jüngst hatte sich der Oberste Gerichtshof mit der Schneeräum- bzw Streupflicht zu beschäftigen. Eine Frau war auf einer schneebedeckten Straße zu Fall gekommen. Diese war, wie schon in den Jahrzehnten davor, von der Gemeinde von Schnee geräumt worden. Allerdings hatten beide Anrainer die Straßenränder nicht gestreut. Die Fußgängerin war daher zur Straßenmitte hin ausgewichen, kam zu Sturz und verletzte sich. Keiner der Beklagten Anrainer wollte ihr Schmerzengeld bezahlen.
11. Januar 2011

Schadenersatz wegen Baum: Recht hoch?

In St. Pölten ereignete sich anlässlich eines orkanartigen Sturmes ein tragischer Unfall. Eine 20 Meter hohe Pappel stürzte um und krachte auf ein vorbeifahrendes Auto. Eine Person starb und einige weitere wurden schwer verletzt. Die Verletzten verlangten von der Stadt St. Pölten als Besitzerin des Baumes Schadenersatz. D
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