23. Juni 2017
Eine werdende Mutter ließ sich von einem Frauenarzt begleiten. Es wurden alle für den Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen und noch zusätzliche nicht vorgesehene Kontrollen vorgenommen. Bei der Geburt verstarb das Kind, weil zwischen dem Blasensprung und dem Notfallkaiserschnitt eine Ader geplatzt ist. Die Frau klagte ihren Frauenart auf Schadenersatz wegen Behandlungsfehlern und Verletzung der Aufklärungspflicht.









