Junge Frau – Lärm – hält Ohren zu
Vermieter und Lärm: Recht laut!
28. Januar 2010
Abfluss
Regenwasser zum Nachbar leiten: Recht einfach?
30. Januar 2013
Junge Frau – Lärm – hält Ohren zu
Vermieter und Lärm: Recht laut!
28. Januar 2010
Abfluss
Regenwasser zum Nachbar leiten: Recht einfach?
30. Januar 2013

Schadenersatz wegen Baum: Recht hoch?

umgefallener Baum
In St. Pölten ereignete sich anlässlich eines orkanartigen Sturmes ein tragischer Unfall. Eine 20 Meter hohe Pappel stürzte um und krachte auf ein vorbeifahrendes Auto. Eine Person starb und einige weitere wurden schwer verletzt.

Die Verletzten verlangten von der Stadt St. Pölten als Besitzerin des Baumes Schadenersatz. Der Oberste Gerichtshof hat den Fall letzthin beurteilt und ist zum Ergebnis gekommen, dass der Besitzer eines Baumes dessen mangelhaften Zustand früher als andere erkennen kann und Abhilfe schaffen kann bzw. muss. Der Geschädigte muss dabei beweisen, dass der mangelhafte Baum für den Schaden ursächlich ist. Der Baumbesitzer muss beweisen, dass er alles vernünftigerweise Mögliche getan hat, um die Umgebung vor Schäden zu bewahren.

Der Baum war von der Wurzel bis zu den Ästen faul, er war jahrelang nicht fachmännisch untersucht worden und war 80 Jahre alt, was für eine Pappel sehr alt ist. Überdies stand er nahe einer stark frequentierten Straße.

Ein Sachverständiger meinte, der Baum hätte angesichts dieser Umstände alle sechs Monate(!) begutachtet werden. Zwar hat die Stadt St. Pölten ein nach den Ö-Normen erforderliches Baumkataster geführt. In dieses hat der umgestürzte Baum allerdings nie Eingang gefunden.

 Nach Auffassung der Gerichte konnte die Landeshauptstadt nicht beweisen, dass der schlechte Zustand des Baumes bei einer Kontrolle nicht bemerkt worden wäre. Dies reicht für eine Haftung aus!

Die Stadt hat noch eingewendet, dass sie aus budgetären Gründen gar nicht dazu in der Lage sei, die 12.000 Bäume regelmäßig zu untersuchen. Dieser Einwand wurde aber nicht gelten gelassen! Es empfiehlt sich daher, Bäume, die entsprechend Schaden anrichten könnten, regelmäßig im erforderlichen Ausmaß untersuchen zu lassen und dies auch zu dokumentieren.


 

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Kontaktieren Sie mich!

Dr.Christoph Schneider
+43 (0) 5552 62091

Termin online buchen
Call Now Button