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24. November 2025Regenwasser zum Nachbar leiten: Recht einfach?

Bei starken Regenfällen kommt es immer wieder zu Konflikten unter Nachbarn: Leitet der Nachbar Regenwasser von seinem Grundstück auf Ihres – ob bewusst oder unbewusst – stellt sich schnell die Frage nach der Rechtmäßigkeit.
Wann ist die Zuleitung von Regenwasser unzulässig?
Grundsätzlich gilt im österreichischen Nachbarrecht: Regenwasser, das auf einem Grundstück anfällt, darf nicht ohne rechtliche Grundlage auf ein benachbartes Grundstück abgeleitet werden. Eine Ableitung findet bereits dann statt, wenn in die natürlichen Abflussgegebenheiten eingegriffen wird.
Was ist erlaubt – und was nicht?
Zulässig:
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Der natürliche Abfluss von Regenwasser entlang der bestehenden Geländeneigung, sofern keine technischen Eingriffe vorgenommen wurden und die natürliche Beschaffenheit des Grundstücks unverändert bleibt.
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Solche natürlichen Einwirkungen gelten laut ständiger Rechtsprechung nicht als „Veranstaltung“ im Sinne des § 364 Abs 2 Satz 2 ABGB und sind daher grundsätzlich vom Nachbarn hinzunehmen.
Unzulässig:
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Jede gezielte oder baulich verursachte Veränderung des Grundstücks, durch die Regenwasser in Richtung des Nachbargrundstücks geleitet wird – etwa durch bauliche Eingriffe, Dachaufstockungen, Befestigungen, Blecheinfassungen oder Gefälleänderungen.
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Eine solche Maßnahme stellt eine unmittelbare Zuleitung dar, wenn sie ursächlich dafür ist, dass Wasser – insbesondere bei starken Regenfällen – in nicht unbeträchtlicher Menge auf das Nachbargrundstück gelangt.
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Der Oberste Gerichtshof qualifiziert dies als unzulässige „Veranstaltung“, da sie die natürlichen Abflussverhältnisse ändert und damit eine aktive Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks darstellt.
Die Rechtsprechung stellt klar: Nicht der natürliche Regenabfluss ist zu beanstanden – sondern jede baulich oder technisch bedingte Änderung, die gezielt oder faktisch auf eine Einwirkung auf das Nachbargrundstück abzielt.
Neues OGH-Urteil 7Ob20/25d vom 19.03.2025
In einer aktuellen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt:
„Eine vom Nachbarn geschaffene technische Konstruktion, die gezielt zur Ableitung von Regenwasser auf das Nachbargrundstück führt, ist auch dann unzulässig, wenn eine baubehördliche Genehmigung vorliegt.“
Konkret hatte ein Grundstückseigentümer eine Terrasse gebaut, durch die Regenwasser nicht mehr versickern konnte und dadurch auf das tieferliegende Nachbargrundstück abgeleitet wurde. Der OGH sprach dem betroffenen Nachbarn einen Unterlassungsanspruch zu, da durch die Vorrichtung die natürliche Wasserführung verändert wurde.
Ihre Rechte als betroffener Grundstückseigentümer
Wenn Sie feststellen, dass Regenwasser regelmäßig von einem benachbarten Grundstück auf Ihres fließt – etwa durch eine Rinne, ein Dach, eine befestigte Einfahrt oder ähnliche bauliche Maßnahmen – stehen Ihnen unter Umständen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche zu. Auch Schadenersatz kommt in Betracht, wenn bereits Feuchtigkeitsschäden eingetreten sind.
Was tun bei Problemen mit Regenwasser vom Nachbarn?
Handeln Sie frühzeitig, denn je länger eine unzulässige Zuleitung geduldet wird, desto schwieriger kann die rechtliche Durchsetzung werden. In vielen Fällen ist eine schnelle, rechtlich fundierte Reaktion notwendig, um weiteren Schaden zu verhindern.

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