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Schadenersatz nach Fettabsaugung: Recht schlank!

Bauch mit Maßband
Fettweg-Spritze bei Kosmetikerin
Eine Frau begab sich in Behandlung zu ihrer Kosmetikerin und ließ sich Fettweg-Spritzen in ihre Oberschenkel injizieren. Zwar hatte die Kosmetikerin davor darauf hingewiesen, dass sie keine solchen Injektionen machen dürfe, weil sie keine Ärztin sei. Sie relativierte jedoch, sie habe schon öfter solche Spritzen mit Erfolg verwendet. Allerdings verschwieg sie, dass sie ein nicht zugelassenes Präparat verwendete, das auch Narben und Entzündungen verursachen könnte.

Spritzen führten zu körperlichen Schäden
Nach den Injektionen bildeten sich entzündete Schwellungen und ein 3 cm tiefes Loch, es blieben Narben, Dellen und Verhärtungen zurück. Die Kundin hatte psychische und physische Schmerzen zu erleiden. Sie musste sich anderweitig behandeln lassen und machte dafür sowie für Heilbehelfe und Verunstaltungsentschädigung einen Betrag in Höhe von insgesamt € 41.540,00 gerichtlich geltend. Sie sagte aus, sie hätte nie in die Behandlung eingewilligt, wenn sie ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre. Die Kosmetikerin wendete ein, die Kundin trage ein Mitverschulden.

Die Gerichte (9 Ob 49/17x) sprachen Schadenersatz zu. Wenn ein jemand der nicht Arzt ist behauptet, dass er ärztliche Leistungen erbringe, führe dies nicht dazu, dass alle Risiken beim Vertragspartner liegen. Hier habe die Kosmetikerin behauptet, die erforderlichen Kenntnisse zu haben und damit zu erkennen gegeben, dass sie über die notwendigen Fähigkeiten verfüge. Sie muss daher nach Ansicht der Gerichte für ihre Fehler einstehen. Allerdings sprachen sie Schadenersatz nur im Ausmaß von 2/3 zu, weil sie meinten, bei der Kundin wären Zweifel an der Behandlung angebracht gewesen, weil eine Kosmetikerin keine Ärztin und daher nicht für solche Eingriffe ausgebildet sei.

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Dr. Christoph Schneider
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