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Mündlicher Vertrag: Recht verbindlich?

Vertrag Unterschrift
Verträge werden tagtäglich von Personen abgeschlossen. Diese sich oft gar nicht bewusst, dass sie einen Vertrag schließen, so beispielsweise beim Lösen eines Parktickets oder beim Download einer App. Doch wann sind Verträge gültig und bindend?

Sie haben beispielsweise mit Ihrem Vermieter mündlich vereinbart, seine Wohnung für 900 Euro pro Monat zu mieten. Sie wohnen dort schon seit mehreren Monaten und zahlen regelmäßig die Miete. Den Vertrag haben Sie jedoch immer noch nicht unterschrieben. Müssen Sie nun fürchten, vor die Tür gesetzt zu werden?

Was ist ein Vertrag?
Ein Vertrag ist nichts anderes als eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen. Diese kommt dann zustande, wenn die Vertragsparteien dieselben Rechtsfolgen erreichen wollen und dies gegenseitig erklären. Eine solche Erklärung wird Willenserklärung genannt, muss natürlich ernst gemeint sein und die wesentlichen Punkte des Vertrages umfassen.

Wenn Sie dem Eigentümer der Mietwohnung sagen, dass sie seine Wohnung um 900 Euro pro Monat mieten möchten und der Eigentümer der Wohnung antwortet, dass er damit einverstanden ist, kommt ein Vertrag zustande. Welche Wohnung zu welchem Preis vermietet wird muss dabei geklärt sein. Die Farbe der Vorhänge nicht.

Die Willenserklärung kann sowohl mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Ein gültiger Vertrag kann sogar abgeschlossen werden ohne dass dabei ein Wort gesprochen wird. Ein solcher sogenannter konkludenter Vertrag kommt dann zustande, wenn aufgrund des Verhaltens der Parteien kein Zweifel daran besteht, dass eine beidseitige Willenserklärung vorliegt. Bloßes Schweigen darf jedoch nie als Willenserklärung gedeutet werden.

Auch dadurch, dass der Vermieter Sie über mehrere Monate in seiner Wohnung wohnen lässt und die Mietzinszahlungen regelmäßig annimmt, gibt er zweifelsfrei zu erkennen, dass er mit der Vereinbarung einverstanden ist. Eine Unterschrift ist für die Gültigkeit des Vertrages nicht mehr erforderlich.

Formzwang nur in wenigen Fällen
Für manche Verträge oder Vertragsbestandteile schreibt das Gesetz eine bestimmte Form vor. So muss beispielsweise eine Befristung eines Mietvertrages für Wohnungen schriftlich vereinbart werden. Ein Schenkungsvertrag benötigt gar die Form eines Notariatsaktes, wenn das Geschenk nicht sofort übergeben wird. Wird gegen Formerfordernisse verstoßen, ist der Vertrag ungültig.

Beweisbarkeit
Wurde ein Vertrag gültig abgeschlossen, können die Vertragspartner ihre Rechte gerichtlich durchsetzen. Wenn der Vermieter sie aus der Wohnung werfen will, können Sie sich erfolgreich dagegen wehren. Auch Anspruch auf Schadenersatz kann bestehen.

Das Gericht wird einer Klage jedoch nur dann stattgeben, wenn bewiesen werden kann, dass ein Vertrag auch tatsächlich zustande gekommen ist. Ein solcher Beweis ist natürlich bei schriftlichen Verträgen leichter zu erbringen als bei mündlichen oder konkludenten. Jedoch können auch solche Verträge beispielsweise durch Zeugen bewiesen werden.

Im eingangs angeführten Beispiel ist also der Mietvertrag sowohl mündlich als auch konkludent gültig zustande gekommen. Eine allenfalls vereinbarte Befristung des Mietvertrages ist jedoch höchstwahrscheinlich ungültig.

Auch der beste Vertrag ist wertlos, wenn nicht bewiesen werden kann, dass er abgeschlossen worden ist!

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
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Mag. Pius Schneider
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